Enthärtungsanlagen im Überblick

Werden große Mengen an weichem Wasser benötigt, so können Enthärtungsanlagen installiert werden. Dabei kommen verschiedene Technologien und Techniken zum Einsatz. Worauf Sie bei der Installation achten sollten und welche Optionen sich konkret bieten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Einbau und Betrieb von Enthärtungsanlagen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) fordert, dass nur Geräte in die Trinkwasserinstallation eingebaut werden dürfen, die hygienisch unbedenklich sind und die die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Geräte, die das DVGW- bzw. DIN/DVGW-Prüfzeichen tragen, erfüllen diese Anforderungen. Der Einbau der beschriebenen Geräte und Anlagen, sowie Wartung und wesentliche Veränderungen daran, darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Auswirkungen auf Kleinkläranlagen durch Rückspulung der Enthärtungsanlage sind beim Hersteller oder der Wartungsfirma der Abwasserbehandlungsanlage zu erfragen.

Die Verfahren der Wasserenthärtung im Überblick

Der Ionentauscher

In Ionenaustauschanlagen sind Materialien, mit denen gelöste Ionen durch andere Ionen gleichnamiger Ladung (d.h. positiv oder negativ) ersetzt werden können; es findet ein Ionentausch statt.
Ionentauscher kommen als Säulen oder Membranen, die mit einem Ionenaustauschermaterial gefüllt sind, in den Handel. Sie werden von dem zu behandelnden Wasser durchströmt, wobei die auszutauschenden Ionen am Ionenaustauschermaterial gebunden werden, welches seinerseits eine äquivalente Stoffmenge von vorher gebundenen Ionen in das Wasser abgibt.
Beispielsweise werden Calcium (Ca²+) und Magnesium (Mg²+)-Ionen, die im Wasser gelöst sind, durch Natrium (Na+)-Ionen, die an den Ionenaustauscher gebunden sind, ersetzt.

Wenn der Ionenaustauscher erschöpft und vollständig mit Calciumionen gesättigt ist, muss er regeneriert werden. Das geschieht dadurch, dass man die gebundenen Calciumionen durch das Angebot einer möglichst hoch konzentrierten Lösung von Natriumchlorid wieder verdrängt. Man bezeichnet diesen Vorgang als Regeneration eines Austauschers.

Bei der Enthärtung des Wasser um 1°dH wird gleichzeitig der Natriumgehalt im Trinkwasser um ca. 8,2 mg/l erhöht. Der Grenzwert von Natrium gemäß der Trinkwasserverordnung beträgt 200 mg/l. Bei der Einstellung der Anlage ist daher unter der Berücksichtigung des im Wasser bereits vorhandenen Natriumgehaltes zu beachten, dass das Wasser nur bis zum Erreichen des genannten Grenzwertes für Natrium enthärtet werden darf. Die technischen Anforderungen an Enthärtungsanlagen sind in der DIN 19636-100 sowie DIN EN 14743 festgelegt.

Die Formel zur Ermittlung des Natriumgehaltes Ihres enthärteten Wasseres lautet: (Härtegrad des Trinkwassers – Wunschhärte) x 8,2 + Natriumgehalt des Wassers [mg/l]

Die Umkehrosmose

Umkehrosmoseanlagen sind für die häusliche Trinkwasseraufbereitung lt. DIN 1988-200 nicht vorgesehen.

Die Phosphatdosierung

Dem Trinkwasser werden kleine Phosphatmengen zugegeben, durch welche die Härtebildner Calcium und Magnesium so stabilisiert werden, dass sie auch bei Erwärmung für einen Zeitraum in Lösung bleiben. Über 60°C nimmt die Wirksamkeit der Phosphatdosierung sukzessive ab. Die Einhaltung des Phosphatgehaltes entsprechend der Trinkwasserverordnung ist einzuhalten. Die Anforderungen und Prüfungen an Dosiergeräte sind in der DIN 19635-100 bzw. DIN EN 14812 beschrieben.
Fälschlicherweise wird die Phosphatdosierung auch als Enthärtung bezeichnet. Das ist nicht richtig, denn bei dieser Wasserberhandlung werden die Calcium- und Magnesiumionen nicht entfernt, sondern lediglich zur Verhinderung einer Ausfällung in lösliche Komplexverbindungen überführt. Es handelt sich also bei dieser Maßnahme um eine Härtestabilisierung und keine Entfernung der Härtebildner.

Kalkschutzgeräte

Kalkschutzgeräte können eingesetzt werden, um die Steinbildung in Trinkwasserinstallationen wirksam zu verringern. Ohne chemische Zusätze und ohne Veränderung der Zusammensetzung des behandelten Wassers sollen sie verhindern, dass sich Calcium und Magnesium als schwer lösliche Carbonatverbindungen an Heizwendeln, Ventilen, Rohrinnenwandungen und anderen wasserberührenden Flächen ablagern. Die Prüfung hinsichtlich der Wirksamkeit und Gebrauchstauglichkeit von Kalkschutzgeräten erfolgt nach den DVGW-Arbeitsblättern W 510 und W 512. Der Nachweis kann durch ein DVGW-Prüfzeichen erbracht werden.